Gerne begreifen wir die Würde des Menschen lediglich als Grundrecht gegenüber staatlichen Organen. So auch die Definition der Menschenwürde im Grundgesetz. Menschenwürde als Anspruch, der in den Menschenrechten allen Menschen als Anspruchs- und Rechtsgrundlage dient. Insofern ist die Menschenwürde Ausdruck freiheitlicher Gesellschaften.
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