Gerne begreifen wir die Würde des Menschen lediglich als Grundrecht gegenüber staatlichen Organen. So auch die Definition der Menschenwürde im Grundgesetz. Menschenwürde als Anspruch, der in den Menschenrechten allen Menschen als Anspruchs- und Rechtsgrundlage dient. Insofern ist die Menschenwürde Ausdruck freiheitlicher Gesellschaften.
Die Würde des Menschen ist aber nicht nur Anspruch, sie verpflichtet auch. Zunächst natürlich alles staatliche Handeln. Andererseits aber auch Staat, Gesellschaft und jeden Einzelnen. Mit dem Anspruch einher geht die Verpflichtung zum verantwortlichen Umgang. Die Verantwortung umfasst jeden anderen Menschen und natürlich unsere Umwelt. Der Begriff Umwelt ist in den letzten Jahren sehr strapaziert worden. Er meint aber mehr als nur Klima, Energie, schonender Umgang mit Ressourcen und Landschaftsverbrauch. Menschenwürde heißt auch Respekt vor anderen Lebewesen. Unser Umgang mit Tieren und Pflanzen ist auch untrennbarer Teil der Menschenwürde. Dies gilt nicht nur global, sondern erst recht im alltäglichen Leben.
Immer noch nehmen wir z. B. Tierversuche in unserer Welt hin. Gerade im Bereich der Kosmetik. Dabei gibt es vielfältige Möglichkeiten für die Herstellung von Kosmetik ohne Tierversuche. Dabei muss Naturkosmetik nicht zwangsläufig teurer als chemische Produkte sein. Aber, in unserer künstlichen Welt macht uns Natur immer irgendwie Angst. Manchmal ist diese Angst aber eher der Versuch unserer Schnelllebigkeit das Gewissen zu unterdrücken. Das Gewissen ist übrigens unverzichtbar für die Menschenwürde!